Einfache Meldebescheinigung beantragen
Einfache Meldebescheinigung beantragen
Textblöcke ein-/ausklappen- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Auf Antrag wird der betroffenen Person eine Meldebescheinigung erteilt.
- Hierzu hat die meldepflichtige Person Familienname, Vornamen, Geburtsdatum sowie die Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung zu übermitteln.
- Zuständig ist die Meldebehörde des aktuellen Wohnorts.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Nachweis für Ihre Registrierung im Melderegister benötigen, können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Familienname,
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- Doktorgrad,
- Geburtsdatum,
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Zuständig ist die Meldebehörde Ihres aktuellen Wohnorts.
Mit der einfachen Meldebescheinigung können Sie gegenüber Behörden (zum Beispiel dem Standesamt) und privaten Stellen nachweisen, dass Sie mit den oben genannten Daten im Melderegister registriert sind.
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf eine einfache Meldebescheinigung können Sie bei der für Ihren aktuellen Wohnort zuständigen Meldebehörde stellen:
- Den Antrag können Sie schriftlich oder mündlich stellen.
- Die Antragstellung kann durch Sie persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.
- Sie müssen sich gegenüber der Meldebehörde ausweisen und ggf. eine Vollmacht vorlegen, wenn Sie den Antrag für andere Personen stellen.
- Die Meldebehörde prüft Ihre Identität.
- Die Meldebehörde erteilt Ihnen die einfache Meldebescheinigung.
- Sie sind verpflichtet, die Gebühr für die einfache Meldebescheinigung zu entrichten.
An wen muss ich mich wenden?
Meldebehörde des aktuellen Wohnorts
Zuständige Stelle
Meldebehörden in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden
Voraussetzungen
- Eine einfache Meldebescheinigung erhalten Sie auf Antrag.
- Die einfache Meldebescheinigung kann zu jeder Zeit für die Wohnung, die Sie aktuell bewohnen, ausgestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
- gegebenenfalls Vollmacht.
Welche Gebühren fallen an?
- 5 Euro
Bearbeitungsdauer
- keine (die einfache Meldebescheinigung wird meist direkt bei Antragstellung ausgestellt)
Rechtsgrundlage
§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Kostenverordnung Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern (IMKostVO M-V), Tarifstelle 3.2.1
- Costs Ordinance of the Ministry of the Interior of Mecklenburg-Vorpommern (IMKostVO M-V), tariff item 3.2.1
- Rozporządzenie w sprawie kosztów Ministerstwa Spraw Wewnętrznych Meklemburgii-Pomorza Przedniego (IMKostVO M-V), pozycja taryfy 3.2.1.
Anträge / Formulare
- Formulare: keine
(Einzelne Meldebehörden halten eigene Formulare vor.)
- Onlineverfahren möglich: nein (siehe auch unter „Hinweise")
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Bemerkungen
Die Erteilung einer elektronischen Meldebescheinigung ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen des § 10 Absatz 2 und 3 Bundesmeldegesetz erfüllt sind.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern