Wahlen - Bewerbung als Wahlhelfer
Wahlen - Bewerbung als Wahlhelfer
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Durchführung einer Wahl stellt eine große Herausforderung dar, die nur durch Mithilfe von ehrenamtlichen Wahlhelfern am Wahltag bewältigt werden kann. Daher sucht die Stadt Lübtheen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und die Besetzung der Wahlvorstände ehrenamtliche Helfer.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Am Wahltag werden Wahlhelfer als Mitglieder der Wahlvorstände oder als Hilfskräfte bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
- Ausgabe der Stimmzettel
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
- Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses
Die Tätigkeit als Wahlhelfer ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet.
Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung.
Erleben Sie ein Stück Demokratie und unterstützen Sie uns bei der Durchführung der Wahlen!
Verfahrensablauf
Sie können sich freiwillig als Wahlhelfer bei Ihrer Gemeindewahlbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde melden.
An wen muss ich mich wenden?
Auskünfte erteilen die Wahlämter.
Zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die kreisfreien Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter.
Voraussetzungen
Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten für ihre Tätigkeit am Wahltag eine Aufwandsentschädigung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Nehmen Sie bitte bezüglich der Bewerbung als Wahlhelfer Kontakt mit der Stadt Lübtheen auf. Bewerbungen sind rechtzeitig vor dem Tag der Wahl beziehungsweise der Abstimmung oder nach entsprechendem Aufruf in der Presse möglich.