BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer anzeigen


  • Antrag auf Abbrennen eines Lagerfeuers/ Anzeige eines Lagerfeuers
  • Nur naturbelassenes Holz verwenden (nicht getränkt, lasiert, lackiert, beschichtet, keine Spanplatten, Tischlerplatten, Leimholz usw.)
  • Faustregel: Holz könnte auch gehäckselt und zum Mulchen oder kompostieren verwendet werde
  • Für die Beseitigung von Gartenabfällen gelten andere Regelungen
  • Örtliche Ordnungsbehörde

Leistungsbeschreibung

Bevor Sie ein Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer entfachen, müssen Sie abhängig von den örtlichen Regelungen dies vorher entweder anzeigen oder eine Genehmigung einholen.

Für die Anzeige eines Brauchtumsfeuers ist in der Regel nur ein formloser Antrag notwendig. Dies wird jedoch in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt, in einigen Fällen werden spezifischere Angaben und Auflagen zum Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer gemacht.

Für die Anzeige eines Brauchtumsfeuers/Lagerfeuers ist in der Regel nur ein formloser Antrag notwendig. Dies wird jedoch in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt, in einigen Fällen werden spezifischere Angaben und Auflagen zum Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer gemacht. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.

Ihre zuständige Gemeinde

Je nach Ortsrecht sind ggf. nur Feuer aus einem bestimmten Anlass und zu einer bestimmten Zeit, z. B. Osterfeuer, erlaubt.

Auch im Umfeld reetgedeckter Häuser oder in Kurgebieten können Lagerfeuer generell unzulässig sein. Es muss ein Veranstalter benannt sein, der die Verantwortung für die Einhaltung der Regelungen trägt (z. B. Brandsicherung, Anmeldung der Veranstaltung).

Abhängig von den entsprechenden Regelungen der Gemeinde, bitte erkundigen Sie sich dort.

Abhängig von den entsprechenden Regelungen der Gemeinde, bitte erkundigen Sie sich dort.

Abhängig von den entsprechenden Regelungen der Gemeinde, bitte erkundigen Sie sich dort.

Keine Angabe möglich.

Widerspruch bei Verbot bzw. Nichterteilung einer Genehmigung