Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer anzeigen
Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer anzeigen
- Antrag auf Abbrennen eines Lagerfeuers/ Anzeige eines Lagerfeuers
- Nur naturbelassenes Holz verwenden (nicht getränkt, lasiert, lackiert, beschichtet, keine Spanplatten, Tischlerplatten, Leimholz usw.)
- Faustregel: Holz könnte auch gehäckselt und zum Mulchen oder kompostieren verwendet werde
- Für die Beseitigung von Gartenabfällen gelten andere Regelungen
- Örtliche Ordnungsbehörde
Leistungsbeschreibung
Bevor Sie ein Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer entfachen, müssen Sie abhängig von den örtlichen Regelungen dies vorher entweder anzeigen oder eine Genehmigung einholen.
Für die Anzeige eines Brauchtumsfeuers ist in der Regel nur ein formloser Antrag notwendig. Dies wird jedoch in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt, in einigen Fällen werden spezifischere Angaben und Auflagen zum Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer gemacht.
Verfahrensablauf
Für die Anzeige eines Brauchtumsfeuers/Lagerfeuers ist in der Regel nur ein formloser Antrag notwendig. Dies wird jedoch in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt, in einigen Fällen werden spezifischere Angaben und Auflagen zum Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer gemacht. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.
Zuständige Stelle
Ihre zuständige Gemeinde
Voraussetzungen
Je nach Ortsrecht sind ggf. nur Feuer aus einem bestimmten Anlass und zu einer bestimmten Zeit, z. B. Osterfeuer, erlaubt.
Auch im Umfeld reetgedeckter Häuser oder in Kurgebieten können Lagerfeuer generell unzulässig sein. Es muss ein Veranstalter benannt sein, der die Verantwortung für die Einhaltung der Regelungen trägt (z. B. Brandsicherung, Anmeldung der Veranstaltung).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Abhängig von den entsprechenden Regelungen der Gemeinde, bitte erkundigen Sie sich dort.
Welche Gebühren fallen an?
Abhängig von den entsprechenden Regelungen der Gemeinde, bitte erkundigen Sie sich dort.
Welche Fristen muss ich beachten?
Abhängig von den entsprechenden Regelungen der Gemeinde, bitte erkundigen Sie sich dort.
Bearbeitungsdauer
Keine Angabe möglich.
Rechtsbehelf
Widerspruch bei Verbot bzw. Nichterteilung einer Genehmigung