Liegenschaftskarte - Auszug beantragen
Liegenschaftskarte - Auszug beantragen
Textblöcke ein-/ausklappen- Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen
- Darstellender Teil des Katasternachweises
- maßstäblicher Nachweis aller Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen
- zusätzliche Angaben, wie Bodenschätzungsergebnisse, Flurstücksnummer, Lagebezeichnungen und Hausnummern von Gebäuden
- Graphischer Nachweis eines Flurstücks oder Gebäudes für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke
- Ausgabe mit hinterlegtem Luftbild (Digitales Orthophoto) bzw. mit den Bodenschätzungsangaben möglich
- Antrag notwendig
- Kostenpflicht
- Vervielfältigung, Weiterverarbeitung, Umwandlung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf gemäß § 34 GeoVermG M-V der Zustimmung der zuständigen Vermessungs- und Geoinformationsbehörde
- Zuständig:
- untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte (Katasterämter)
Leistungsbeschreibung
Sie können einen Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen. Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführten Katasternachweises. In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude farbig mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich dargestellt. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte zusätzliche Angaben, wie zum Beispiel Flurstücksnummern, Nutzungsangaben, Hausnummern und Lagebezeichnungen.
Wenn Sie für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie eine entsprechende Ausgabe aus der Liegenschaftskarte beantragen. Der Auszug aus der Liegenschaftskarte kann auch mit hinterlegtem Luftbild (Digitales Orthophoto) oder mit den Bodenschätzungsangaben ausgegeben werden.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie den gewünschten Auszug der Liegenschaftskarte im Geoshop des zuständigen Katasteramtes. Sie erhalten den digitalen Auszug der Liegenschaftskarte nach Abschluss des Zahlvorgangs per download.
Wenn Sie spezielle Auszüge benötigen, können Sie sich direkt an das zuständige Katasteramt wenden.
An wen muss ich mich wenden?
zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Zuständige Stelle
zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)
Voraussetzungen
keine
Welche Gebühren fallen an?
Für eine Liegenschaftskarte im Format DIN A4:
- Standardausgabe: EUR 15,00
- mit Bodenschätzung: EUR 18,00
- mit hinterlegtem Luftbild: EUR 29,00
Für eine Liegenschaftskarte im Format DIN A3:
- Standardausgabe: EUR 20,00
- mit Bodenschätzung: EUR 24,00
- mit hinterlegtem Luftbild: EUR 36,00
Bearbeitungsdauer
wenige Minuten
Rechtsgrundlage
- § 33 Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V)
- Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (Vermessungskostenverordnung - VermKostVO M-V)
- Landesverwaltungskostengesetz (VwKostG M-V)
- § Section 33 Act on Official Geoinformation and Surveying (Geoinformation and Surveying Act - GeoVermG M-V)
Rechtsbehelf
Sie können bei der zuständigen Stelle Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen.
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein